Mobilität
Kommentare 1

Schwerpunktaktion Falschparken in Ehrenfeld

Rullstuhlfahrer auf einem blockierten Gehweg

Am 25. April 2019 fand eine Schwerpunktaktion der Kölner Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes unter dem Titel „Der Fahrradstreifen ist kein Parkplatz“ in Köln Ehrenfeld statt. Neu bei diesem sich wiederholendem öffentlichkeitswirksamen Aktionstag war die Beteiligung der Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Und ebenso neu an diesem Aktionstag war, dass neben den zugeparkten Ladezonen und Fahrrad-Schutzsteifen auf der Venloer Straße auch ein Augenmerk auf die zugeparkten Gehwege in den Seitenstraßen des Viertels gelegt wurde.

Auffällig viel Raum wurde diesem Aspekt dann auch in der lokalen Berichterstattung der Kölnischen Rundschau (https://www.rundschau-online.de/32428388 ) und des KStA (https://www.ksta.de/32430452) gewidmet, der berichtete: „Die engen Straßen sind meist zu beiden Seiten von abgestellten Autos gesäumt. Für Radfahrer und Fußgänger – vor allem für diejenigen, die mit Kinderwagen und Rollatoren unterwegs sind – ist ein Durchkommen oft schwierig, zumal viele Autofahrer im Halteverbot stehen […] Fußgänger wiederum sehen sich oft mit Autos konfrontiert, die zu dicht an einer Hauswand stehen. Eigentlich muss ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden, doch daran halten sich in Ehrenfeld nur wenige PKW-Besitzer“.  

Dieses Problem ist auch Henriette Reker schon längere Zeit bekannt. Vor über zwei Jahren, am 22.03.2017, haben zahlreiche Verbände und Initiativen einen Offenen Brief an die Oberbürgermeisterin übergeben, in dem gegen die gängige Praxis protestiert wurde, das ordnungswidrige Parken auf Gehwegen in Köln weitgehend zu tolerieren (s.:http://www.agorakoeln.de/2017/03/gehwegfrei-offener-brief/ ). Die Oberbürgermeisterin wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Ordnungsamt konsequent geltende rechtliche Bestimmungen (wie zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung) sowie Beschlüsse politischer Gremien umsetzen soll.

Hierzu muss gesagt werden, dass die in der Berichterstattung zum Aktionstag genannten 1,50 Meter ein willkürlich festgelegter Richtwert des Kölner Ordnungsamtes ist, der zudem in der tagtäglichen Praxis – abseits von Aktionstagen – nicht angewendet wird. So berichten Mitarbeiter des Ordnungsamtes hinter vorgehaltener Hand von internen Anweisungen, erst bei einer deutlichen Unterschreitung von 80 cm (2 Gehwegplatten) aktiv zu werden. Die Nichteinhaltung der selbst formulierten Richtlinien erleben die Kölnerinnen und Kölner also jeden Tag auf Neue – ebenso wie zugeparkte Kreuzungen, Feuerwehrzufahrten, Schutzstreifen oder Lieferzonen.

Zur barrierefreien Mobilität haben die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Innenstadt, sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in Köln auch schon Beschlüsse gefasst, die eine Mindestbreite von 2,00 Metern für eine barrierefreie Mobilität auf den Gehwegen fordern. Die laut RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) empfohlene Regelbreite für Gehwege liegt sogar bei 2,50 Metern.

Auf den Offenen Brief hat die Oberbürgermeisterin auch nach zwei Jahren immer noch nicht geantwortet. Aber vielleicht möchte Henriette Reker ja nun Taten für sich sprechen lassen. Sie hat sich ja beim Aktionstag ein genaues Bild vor Ort gemacht und formuliert, dass es „nicht möglich (sei), seinen PKW jeden Tag vor der eigenen Haustüre abzustellen“. Bleibt zu hoffen, dass das Ordnungsamt in diesem Sinne nun flächendeckend für die Sicherheit im Straßenverkehr und eine barrierefreie Mobilität aller Kölnerinnen und Kölnern zur Tat schreitet.

1 Kommentare

Schreibe einen Kommentar zu Vera Saalmann Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert